Das Geld wäre da, aber...

Die Kantone wollen mehr Velowege, vorausgesetzt, der Bund bezahlt sie. Wo der politische Wille fehlt, ist deshalb auch kein Veloweg.

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Nicole Soland
19.07.2016

Der Text der Veloinitiative sieht vor, dass Artikel 88 der Bundesverfassung ergänzt werden soll. Zusätzlich zu den Grundsätzen über Fuss- und Wanderwegnetze soll der Bund künftig auch Grundsätze über Netze für den Alltags- und Freizeitveloverkehr festlegen. In seiner Medienmitteilung vom 10. Juni hält der Bundesrat fest, weshalb er einen Gegenvorschlag zur Initiative ausarbeiten lässt: Er erachtet «ein stärkeres Engagement im Bereich der Velowege» zwar «grundsätzlich für sinnvoll und zweckmässig (…)», aber: «Da Velowege (…) Sache der Kantone und Gemeinden sind und dem Bund bei der Wahrnehmung neuer Aufgaben finanzielle und personelle Grenzen gesetzt sind (…)». Aha. Doch fehlt es wirklich vor allem am Geld?
Zum Vergleich: Auch beim Schweizer Wanderwegnetz, das heute international einen sehr guten Ruf hat, stand am Anfang nicht das Geld im Fokus, sondern es musste erst mal auf politischer Ebene erkämpft werden. Das dauerte von 1972 (Idee) bis 1987 (Bundesgesetz). Den Prozess schildert Hugo Bachmann im Artikel «Wie die Fuss- und Wanderwege in die Bundesverfassung kamen» auf www.fussverkehr.ch. Nachdem die entsprechende Volksinitiative zustande gekommen war, vernahmen die InitantInnen erst einmal «kritische und auch spöttische Bemerkungen»: «Fuss- und Wanderwege gehörten doch nicht in die Bundesverfassung, das sei eine Aufgabe der Gemeinden oder bestenfalls der Kantone, sonst müsse man auch noch Wege für Kinderwagen und für Velos verfassungsrechtlich verankern!» Tja, also mich hätte Letzteres nicht gestört… und es wäre gar fast gelungen, wie Bachmann weiter schreibt: «Im September 1977 beschloss der Nationalrat einen etwas modifizierten Gegenvorschlag, der auch die Radwege einbezog. Im Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten fielen die Radwege aber wieder aus der Vorlage heraus.» Man kann also gespannt sein, wie es der Veloinitiative ergehen wird.
Auch im Kanton Zürich ist die Politik am Zug: Der Regierungsrat hat eben erst einen kantonalen Velonetzplan verabschiedet; Lücken sollen geschlossen und Gefahrenstellen beseitigt werden, und die Regierung will die Voraussetzung schaffen, dass das Velo im Alltag häufiger genutzt wird. Aber auch hier gilt: «Der Velonetzplan ist so umzusetzen, dass er gegenüber der bisherigen Radwegstrategie nicht zu einer Mehrbelastung des Staatshaushalts führt.» Die Projekte zur Umsetzung würden zudem, wenn möglich, in die Agglomerationsprogramme aufgenommen: «Für wichtige Projekte können so voraussichtlich Bundesbeiträge erhältlich gemacht werden.»
Wer hätte das gedacht: Der Bund findet es gut, sofern Kantone und Gemeinden zahlen, der Kanton findet es gut, sofern der Bund zahlt. Aber für rund 800 Meter Rosengarten-Autotunnel in der Stadt Zürich würde der Kanton mal eben eine Milliarde Franken aufwerfen! Kein Wunder: Im Strassenfonds liegt bekanntlich mehr als genug Geld. Man könnte es sogar für Velowege brauchen. Aber wo kein Wille ist, ist eben auch kein Veloweg.


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