Unter die Räder «geraten»

Es sind nur Kurzmeldungen, kaum der Rede wert – und doch berichten sie über Körperverletzungen oder gar Tote. Unfallnotizen in den Tageszeitungen spiegeln unseren Umgang mit Gefahren des Strassenverkehrs.

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Marcel Hänggi
21.11.2012

«Am Dienstagnachmittag, um 13.15 Uhr, verlor eine Velofahrerin bei einem Verkehrsunfall ihr Leben. Ein Chauffeur fuhr mit seinem Lastwagen durch die X-Strasse und beabsichtigte nach rechts abzubiegen. Die Velofahrerin fuhr in gleicher Richtung. Bei der Einmündung in die Y-Strasse kam es zur Kollision, wobei die Velofahrerin unter den Lastwagen geriet.» (Pressecommuniqué der Stadtpolizei Winterthur vom 5.9.2012)
Eine Übung für angehende JournalistInnen könnte lauten: Machen Sie aus obiger Polizeimeldung einen Zeitungstext! Wer die Übung gut lösen will, wird die Wörter «überfährt» und «tötet» verwenden: Das ist es, was der Handelnde in diesem Text, der Lastwagenfahrer, getan hat. Aber wie lösten die Profis die Übung? Der Winterthurer «Landbote» übernahm das Communiqué fast wörtlich. «Blick», «NZZ» und «Tages-Anzeiger» übernahmen die Formulierung «geriet unter den Lastwagen»; nur der «Blick» schrieb wenigstens im Titel, was Sache war: «Velofahrerin von Lastwagen getötet».

Wer war der Täter?

«Bei einer Auffahrkollision zwischen einem Lieferwagen und einem Velo ist der Zweiradlenker schwer verletzt worden. – Aus noch unbekannten Gründen übersah ein 21-jähriger Lieferwagenlenker um 6 Uhr 45 einen 40-jährigen Velofahrer und fuhr auf diesen auf. Der Zweiradfahrer, der keinen Helm trug, stürzte und erlitt dabei schwere Verletzungen.» (NZZ vom 29.8.2012)

Polizeimeldungen verwenden gern die passive Verbform («ist verletzt worden»): Das Passiv kommt ohne Subjekt aus. Das ist sprachlich zwar nicht elegant, aber es kann von Vorteil sein, wenn man eine Zuordnung einer Tat zu einem Täter vermeiden will, weil man nicht genau weiss, was geschah – etwa, wer in einer Massenschlägerei wen verletzte. Wenn aber ein Lieferwagen ein Velo rammt, weiss man, wer der Täter war. Obiger Text gibt sich furchtbar Mühe, niemanden vorweg zu verurteilen. Er ist aber auch eine unzulässige Vor-Entlastung des Täters: Der Lastwagenfahrer gab offenbar zu Protokoll, den Velofahrer übersehen zu haben. Ob er ihn tatsächlich übersehen hat – wie der Text behauptet –, kann weder die Polizei noch die Redaktorin wissen.

Der Strassenverkehr «fordert Opfer»

«Eine jugendliche Velofahrerin ist am Freitagmorgen bei einer Kollision mit einem Auto schwer verletzt worden. (…) Bei der Kreuzung X kam es aus noch zu klärenden Gründen zur Kollision. Die jugendliche Velofahrerin wurde beim Unfall schwer verletzt. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.» («Thuner Tagblatt» vom 14.9.2012)

Schlechtes Deutsch? Natürlich. Dieses Deutsch widerspiegelt, wie unsere Gesellschaft mit Verkehrsgefahren umgeht: wie mit unvermeidlichen Naturereignissen. Der Strassenverkehr «fordert seine Opfer» wie weiland die Götter. Über einen Raubüberfall würde niemand schreiben: «Bei einer Kollision dreier Männer geriet das Bargeld eines 34-Jährigen in die Taschen zweier Unbekannter» – aber Velofahrerinnen «geraten» unter Lastwagen und sterben dort, «es kommt zu» Kollisionen wie zu Verkehrsbehinderungen.

Ohne Helm – selber schuld

«In X ist am Donnerstag ein 8-jähriger Velofahrer von einem Auto angefahren worden. Er war mit seinem Velo auf dem Y-Weg gefahren, als von rechts eine 38-jährige Autolenkerin nahte. Ihr Wagen erfasste das Kind, das zu Boden geworfen wurde. Der Knabe, ohne Helm unterwegs, wurde mit schweren Kopfverletzungen ins Spital gebracht.» (NZZ vom 8.9.2012)

«Nahte» ist das einzige aktive Verb, das hier einer Person zugeordnet wird, die soeben ein Kind fast umbrachte. Man will ihr um Himmelswillen keine Schuld unterstellen – aber der Bub ist ein wenig selber schuld, trug er doch keinen Helm.

Die verquaste Sprache fast aller Unfallnotizen in fast allen Zeitungen hat System. Von extremen RaserInnen grenzen sich alle ab, «Balkanraser» sind für Medienkampagnen gut, aber die alltäglichen Tötungen und Körperverletzungen im Strassenverkehr nennt man nicht beim Namen. Dass der Strassenverkehr in der Schweiz durchschnittlich ein Todes«opfer» pro Tag fordert (weltweit: eines alle 24 Sekunden), daran hat man sich gewöhnt. Da passt dazu, dass die Tatbestände «fahrlässige Tötung» oder «fahrlässige Körperverletzung» erst mit dem Aufkommen der Massenmotorisierung Bedeutung erlangten: Nur im Strassenverkehr tötet man aus Versehen.

Dieser Text erschien erstmals in kürzerer Form in der «WOZ» vom 27.9.2012.

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