Die Veloinitiative verlangt eine Änderung des Artikels 88 der Bundesverfassung. Zurzeit steht dort erstens, dass der Bund Grundsätze über Fuss- und Wanderwegnetze festlegt. Die Initative möchte auch Grundsätze über Netze für den Alltags- und Freizeit-Veloverkehr. Zweitens kann der Bund Massnahmen der Kantone «zur Anlage und Erhaltung solcher Netze unterstützen und koordinieren». Die Initiative fordert hier «attraktive und sichere» Netze, und zusätzlich soll die Kommunikation über diese Netze gefördert und koordiniert werden. Drittens heisst es, dass der Bund «bei der Erfüllung seiner Aufgaben Rücksicht auf Fuss- und Wanderwegnetze nimmt und Wege ersetzt, die er aufheben muss». Laut Initiative hat dies künftig auch für Velowegnetze und die dazugehörenden Wege zu gelten.
Der Bundesrat hat am 23. August seine Botschaft zur Initiative veröffentlicht. Er lehnt sie ab und schlägt einen Gegenentwurf vor. Im ersten Absatz von Artikel 88 sollen Velowegnetze genannt werden – ohne Spezifizierung in Alltags- und Freizeit-Veloverkehr. Statt «attraktive und sichere» soll es nur Netze geben, statt «Kommunikation» nur «Information». Im dritten Absatz ändert der Bundesrat die Formulierung so, dass das Velowegnetz ohne dazugehörende Wege gemeint ist. Er anerkennt auch, dass die Initiative mit seinen verkehrspolitischen Zielen übereinstimmt. Das «Aber» folgt: «Gleichzeitig muss der Bund jedoch darauf achten, dass er seine finanziellen und personellen Verpflichtungen bei der verfassungsmässigen Verankerung der Velowege stufengerecht begrenzt.» Zu Deutsch: Die Förderung des Veloverkehrs ist voll okay, solange sie den Bund kaum etwas kostet. Das nennt sich Realpolitik. Der Gegenentwurf scheint denn auch das politisch Machbare gut getroffen zu haben: Am 24. Oktober hat sich die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats einstimmig gegen die Initative und für den Gegenentwurf ausgesprochen.
Die Lektüre der bundesrätlichen Botschaft lohnt sich trotzdem: «Die Velo-Initiative verlangt mehr oder weniger das, was der Nationalrat bereits 1977 in seinem Gegenentwurf zur Volksinitiative zur Förderung der Fuss- und Wanderwege vorgeschlagen hatte», heisst es auf Seite 10. Damals blieb es bei den Fuss- und Wanderwegen – siehe Artikel 88 der Bundesverfassung. Vielleicht ist ja dieses Mal zu schaffen, was vor 40 Jahren nicht gelang; besser als nichts wäre es allemal. Wobei ich zugeben muss, dass mir angesichts des Tempos der «Veloförderung» in der Schweiz auch ketzerische Gedanken nicht fern sind: Vielleicht sollten wir gar nicht mehr fordern, sondern einfach mal klarstellen, dass das Velo vor dem Auto da war, dass das Auto dem Velo den Platz geklaut hat und nicht umgekehrt und dass es höchste Zeit ist, sich diesen Platz zurückzuholen. Also einfach Tatsachen radeln, und zwar ab sofort. Gegen faule Ausreden gibts Handschuhe und Mützen. Los gehts!
Nicole Soland
15.11.2017







