Die Aktion Bike to Work von Pro Velo startet in die 14. Ausgabe und animiert Pendelnde zu mehr Bewegung und Frische im Alltag. Mitmachen lohnt sich!
Bike to Work bringt Schwung und Pfiff in den Arbeitstag. Bei der nationalen Gesundheitsförderungsaktion benutzen im Mai und Juni rund 55?000 Personen das Velo, um zur Arbeit zu fahren. Als Motivation wirkt einerseits eine grosse Verlosung von Sachpreisen im Wert von mehr als 100?000 Franken. Andererseits sind aber auch der Teamgeist und der Frischekick für viele Teilnehmende Ansporn, auf das Velo umzusteigen.
Im vergangenen Jahr haben erstmals mehr als 1800 Betriebe aus allen Landesteilen mitgemacht. Carole Straub, Leiterin Bike to Work: «Unsere Aktion ist deshalb so erfolgreich, weil wir die Chance der Digitalisierung frühzeitig erkannt haben und auf eine innovative Website und praktische App gesetzt haben. Davon profitieren sowohl die Betriebe als auch die Teilnehmenden selbst. Die Menschen auf spielerische Art aufs Velo und zu mehr Bewegung zu bringen, ist uns Ziel und Motivation.»
Bewegung im Alltag fördern
Aktuelle Studien zeigen: Mehr als die Hälfte der arbeitenden Bevölkerung hat zu wenig Bewegung, was zu sinkender Leistungsfähigkeit und erhöhter Krankheitsanfälligkeit führt. Mit einer aktiven Bewegungsförderung können Unternehmen diesem Trend entgegenwirken. Bike to Work hat sich hierbei als einfache und effiziente Gesundheitsförderungsaktion für grosse und kleine Firmen etabliert.
Die Umfrage bei den Teilnehmenden zeigt, dass für diese der Aspekt des Teamspirits besonders wichtig ist und entsprechend positiv beurteilt wird. Für viele ist Bike to Work zudem Anreiz und Motivation, das Velo aus dem Keller zu holen und mit Freude und Spass zur Arbeit zu fahren.
Anmelden, mitfahren, gewinnen
Interessierte Betriebe und Firmen können sich online anmelden, erhalten kostenloses Informationsmaterial für die Mitarbeitenden, und das Team von Bike to Work steht mit zahlreichen Tipps und Hilfsmitteln beratend zur Seite.
Infos & Anmeldung: www.biketowork.ch
Veloinitiative: Kommt der Rückzug?
Das Velo soll in die Verfassung. Sowohl Stände- als auch Nationalrat unterstützen den direkten Gegenentwurf des Bundesrats zur Veloinitiative. In der Schlussabstimmung vom 12. März stellten sich beide Kammern hinter den Bundesrat. Der «Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege» –der direkte Gegenentwurf zur Veloinitiative – wurde vom Nationalrat mit 115 zu 70 Stimmen angenommen. Der Ständerat hiess ihn mit 37 zu 1 Stimme bei zwei Enthaltungen gut. Der Trägerverein der Veloinitiative will diese nun zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückziehen. «Auch mit dem Bundesbeschluss über die Velowege erreichen wir unser Kernanliegen,» kommentiert SP-Nationalrat und Präsident des Trägervereins, Matthias Aebischer. «Die Veloförderung soll in die
Verfassung, und das wird mit dem Gegenentwurf erreicht.»
Rad & Recht
Velo und Fussgängerstreifen
Leserfrage: Velofahrerinnen und -fahrer sind immer wieder versucht, einen Fussgängerstreifen zu benützen, um die Strasse zu queren. Ist das Befahren erlaubt oder verboten?
Bettina, Zürich
Antwort von S. Voegeli:
Im Prinzip ist ein Fussgängerstreifen ausschliesslich für Fussgänger reserviert. So dürfen gemäss Art. 43 der Strassenverkehrsordnung Autos und Velos Wege nicht benutzen, die nicht ausdrücklich für deren Verkehr vorgesehen sind, beispielsweise Wege, die für Fussgänger reserviert sind, oder Wege für den touristischen Fussverkehr.
Daher liegt der Schluss nahe, dass einem Velofahrenden die Benutzung der Fussgängerstreifen, um die Strasse zu überqueren, nicht erlaubt ist.
Die verschiedenen Akteure im Strassenverkehr sind sich aber in dieser Hinsicht nicht einig. Einige sprechen sich dafür aus, dass ein Velo auf einem Fussgängerstreifen erlaubt, jedoch nicht vortrittsberechtigt ist. Allerdings ist das nirgends im Gesetz so festgehalten.
Deshalb müssen wir auf ein Urteil des Bundesgerichts zurückgreifen: Dieses beantwortet unsere Frage zwar nicht explizit, hat aber einen Automobilisten freigesprochen, der einen Velofahrer auf einem Fussgängerstreifen umgefahren hat, als das Signal für Fussgänger auf Grün stand. Das Bundesgericht hat das Urteil damit begründet, dass der Automobilist nicht mit einem Velofahrer auf dem Fussgängerstreifen rechnen musste, zudem nicht mit einer Geschwindigkeit, die deutlich höher war als die eines Fussgängers.
Es gilt also: Um einen Fussgängerstreifen zu queren, steigen Sie ab und verhalten sich wie ein Fussgänger. So wird das Gesetz Sie schützen!
Leserfragen:
Haben Sie eine Frage an den Veloanwalt?
Dann schicken Sie sie an:
recht@velojournal.ch.







