Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
10.08.2023
Die Familie des AC/DC-Sängers Bon Scott hat in Grossbritannien Markenrechte für den Namen Scott beantragt. Der (fast) gleichnamige Schweizer Velohersteller Scott Sports hat dagegen geklagt und verloren.
Julie Nielsen,
Redaktorin
(julie.nielsen@velojournal.ch)
News,
10.08.2023
Die Produkte von Scott Sports sollen laut Urteil gut von den Bon Scott Merchandise-Artikeln zu unterscheiden sein. (Foto: ZVG)
Die Angehörigen des in Schottland geborenen Sängers der Hardrockband AC/DC, Bon Scott, der 1980 im Alter von nur 33 Jahren unter tragischen Umständen starb, wollten seinen Namen als Marke für Merchandise wie Bekleidung, Sonnenbrillen und Taschen sichern lassen. Doch der Schweizer Velo- und Sportbekleidungshersteller Scott hat den Antrag angefochten mit der Begründung, dass die Marke «Scott» der eigenen zu ähnlich sei. Dies könne möglicherweise bei Kunden zu Verwirrung führen.
Während des Verfahrens argumentierte Scott Sports, dass ihre Marke mit 15 Millionen Pfund Umsatz im vereinigten Königreich bekannt und etabliert sei. Auf der anderen Seite wiesen Scotts Angehörige auf den Ruhm des ehemaligen ACDC-Frontmanns hin. Er habe seinen ersten internationalen Erfolg ausserhalb Australiens in Grossbritannien gefeiert und jährlich würde in seiner Heimatstadt Kirriemuir das dreitägige Musikfestival Bonfest zu seinen Ehren veranstaltet. Ausserdem sei Scotts früher Tod auf dem Rücksitz eines Autos ein grosses internationales Ereignis in der Popkultur, das in die Rock’n’Roll-Geschichte einging.
Mitte Juli 2023 entschied das britische Amt für geistiges Eigentum (UKIPO) zugunsten der beiden Brüder und des Neffen des verstorbenen Sängers, die den Nachlass verwalten. Die Marke Scott darf eingetragen werden.
In einem schriftlichen Urteil schrieb der Anhörungsbeauftragte, dass er davon überzeugt sei, dass es unwahrscheinlich sei, dass die Marken fälschlicherweise verwechselt würden.
«Ich glaube nicht, dass der Durchschnittsverbraucher das markante und dominierende Wort «Bon» am Anfang der Marke des Antragstellers übersehen wird.» Daher halte er die Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung für nicht gegeben.
Scott Sports wurde ausserdem dazu verurteilt, die Anwaltskosten der Nachlassverwalter in Höhe von 1'050 britischen Pfund zu zahlen.

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