Wer Velo fährt, möchte direkt und ohne Unterbruch ans Ziel kommen. Denn ständiges Abbremsen und Beschleunigen kostet Kraft. Was für Motorfahrzeuglenker die Autobahn, ist für Radlerinnen die Velostrasse. Solche Strecken, auf denen Fahrräder zügig vorankommen, kennt man etwa aus den Niederlanden oder aus Deutschland. In der Schweiz ist das Konzept neu und wird seit vergangenem Sommer getestet.
Keine Un- oder Zwischenfälle
Die Städte Basel, Bern, St. Gallen, Luzern und Zürich beteiligen sich am Pilotprojekt des Bundesamts für Strassen (Astra). Das Ziel: herausfinden, ob die Einführung von Fahrradstrassen sinnvoll ist. Strassenabschnitte wurden umgestaltet, und ein Schild sowie Markierungen auf dem Boden zeigen jeweils an, dass es sich um «Velostrassen» handelt. Wer auf diesen fährt – ob auf dem Fahrrad, dem Töff oder im Auto –, hat gegenüber dem von rechts kommenden Verkehr Vortritt. Als Versuchsabschnitte wurden überall Strecken mit Tempo 30 gewählt, auf denen die Velos in der Mehrheit sind. Schliesslich will man mithilfe des Versuchs herausfinden, ob die Velostrassen den Radfahrenden ein zügiges und sicheres Vorwärtskommen ermöglichen.
Das tun sie, wie der Velojournal-Redaktor in Luzern oder auf seinem Arbeitsweg in Zürich wiederholt festgestellt hat. Auch die Rückmeldungen an der Fachtagung «Speeddating auf der Veloschnellroute» im März stimmen zuversichtlich. Auf Einladung von Pro Velo referierten in Winterthur Vertreter der fünf Städte über den laufenden Pilotversuch. Überall war das Echo gut. Zwischen- oder gar Unfälle gab es keine.
Pilotstrecke zieht Fahrräder an
Und auch den Pro-Velo-Regionalverbänden ist nichts Negatives zu Ohren gekommen, wie eine Anfrage von Velojournal zeigt. Aus Bern heisst es etwa, dass sich die Situation für die Velofahrenden verbessert habe. Man habe den Eindruck, dass es auf den zwei Pilot-Velostrassen sogar etwas mehr Fahrräder gebe als früher, sagt Thomas Schneeberger von Pro Velo Bern.
Im Herbst will das Astra die Pilotprojekte auswerten und einen Bericht erstellen. Danach soll geprüft werden, ob die Signalisation «Velostrassen» ins ordentliche Recht überführt oder in einem Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellt werden soll. «Angesichts der kleinen Änderung wäre eine Anpassung via Verordnung zu wünschen», sagt Kurt Egli vom Winterthurer Büro für Raum- und Umweltplanung. Egli, der auch im Vorstand von Pro Velo Schweiz sitzt, erklärt sogleich, weshalb: «Das geht schneller und ist weniger kompliziert als eine Gesetzesänderung.» Zumal bei Verordnungsänderungen auch meist mit weniger parteipolitischen Auseinandersetzungen zu rechnen ist.
Velostrasse, alter Hut?
Dass die Velostrassen bisher zu keinerlei Problemen geführt haben, überrascht den Raumplaner nicht. Bereits vor 15 Jahren gab es Velostrassen, wie Kurt Egli erläutert. Bevor man dazu überging, Quartierstrassen in Tempo-30-Zonen umzuwandeln, existierten verschiedene Ortsvelorouten, auf denen der Rechtsvortritt aufgehoben war. Das habe gut funktioniert, erzählt Egli.
Mit der Einführung von Tempo 30 galt dann aber überall der Rechtsvortritt. Er ist in temporeduzierten Zonen der Normallfall. Eine Abweichung vom Rechtsvortritt ist nur erlaubt, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, so die Rechtslage. «Für die Velofahrenden bedeuten die 30er-Zonen somit eine Verschlechterung. Zumindest, was Routen betrifft, auf denen Radfahrende zuvor Vorfahrt hatten», sagt der Winterthurer Raumplaner.
Mit den Velostrassen gibt man den Verantwortlichen für die Verkehrsplanung nun wieder die Möglichkeit, den Rechtsvortritt in Tempo-30-Zonen bei Bedarf aufheben zu können. Die Radlerinnen und Radler würden dies schätzen, so viel kann heute bereits gesagt werden. In naher Zukunft sind die schnellen und direkten Routen hoffentlich integraler Bestandteil des Schweizer Velonetzes. Und damit – ob alter Hut oder neue Idee – eine Bereicherung und ein wichtiges Rückgrat für die Verkehrsinfrastruktur.
Fabian Baumann
22.05.2017







