Opfer in der Bringschuld

Unfallopfer erhalten für ihr kaputtes Velo von der Versicherung weniger als Bestohlene. Und wenn jemand auf dem Velo angefahren wird, muss er oder sie erst noch den Schaden selbst beweisen.

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Ivo Mijnssen (Text), Nicole Soland, René Hornung (Mitarbeit), Gian Vaitl (Fotos)
Schwerpunkt, 06.02.2013

Es ist nicht leicht, Schadensersatz für ein älteres, vom Unfall demoliertes Rad zu bekommen. Erst muss der geschädigte Velofahrer die Beweise erbringen, dann folgt die Schadensermittlung. Hier gibt es häufig eine Kluft zwischen Gebrauchswert für den Besitzer und dem Wert, den die Versicherung schätzt. Bezahlt wird nur der Zeitwert. Besitzer alter Velos müssen Investitionen, wie Reparaturen und Arbeitsaufwand dokumentieren, um den Wert ihres Velos nachweisen zu können. Geklaute Velos hingegen werden von den Versicherungen meist mit dem Neuwert ersetzt.

Siehe auch: Dossier «Veloschutz»

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