Das Bundesamt für Strassen reagiert mit angepasstenVorschriften auf den E-Bike-Boom. Ziel ist es, die heutigen Vorschriften denneusten technischen Entwicklungen anzupassen. So soll die so genannte Schiebe-bzw. Anfahrhilfe in Zukunft für die untere Klasse der Elektrobikes erlaubtsein. Schnellere Modelle, die 45km/h erreichen, werden ähnlich wie Mofasbehandelt, was auch eine Velohelmpflicht mit sich bringt.
Marius Graber,
Redaktor
(marius.graber@velojournal.ch)
Schwerpunkt,
20.07.2011







