Veloförderung nach dem Lustprinzip

Für die Veloförderung sind in der Schweiz meistens die Kantone und Gemeinden zuständig. Vom Bund erhalten sie dafür Strassengelder – etwa aus der Schwerverkehrsabgabe. Manchmal muss das Parlament bei der Umsetzung aber genau hinschauen.

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Pete Mijnssen (Text); Stefano Schröter (Fotos)
Schwerpunkt, 18.05.2016

Die Obwaldner Kantonsregierung verschleppte während zwanzig Jahren berechtigte und vernünftige Velo-Anliegen, die zudem bloss einen Bruchteil der gesamten Verkehrsausgaben ausmachen würden. Obwohl der Kanton seit 2008 in einem Gesetz eine fortschrittliche Aufteilung der LSVA -Gelder beschlossen hat, wurden die Veloförderungsgelder weiter in den Strassenfonds eingespeist.

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