Jedes Menschen Recht

Gilt in der Schweiz ein generelles Verbot des wilden Zeltens? Als Antwort folgen hier eine Umfrage, drei Selbstversuche und eine Nachforschung mit glimpflichem Ausgang.

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Dres Balmer
02.02.2016

Umfrage: Wenn ich auf der Velotour in der Schweiz an einem Ort, wo ich niemanden störe, das Zelt aufstelle, mich zur Ruhe lege, am nächsten Tag mein Stoff-Eigenheim einrolle und weiterreise: Tue ich da etwas Verbotenes? Ich frage fünfzig Landsleute. Alle sind überzeugt, es gelte ein allgemeines Wildes-Zelten-Verbot, sie üben sich schön brav in vorauseilendem Gehorsam, indem sie gar nicht auf die Idee kommen, wild zu zelten. Liebhaber nördlicher Länder bringen eine Nuance ein, indem sie über das sogenannte Jedermannsrecht, etwa in Skandinavien und Finnland, ins Schwärmen geraten; dieses Recht erlaube das wilde Zelten jedem Menschen, der sich gesittet aufführe.
Selbstversuch eins: Ich bin im nordschwedischen Örnsköldsvik, an der Küste zum Bottnischen Meerbusen. Etappenmüde erblicke ich den Wegweiser zu einem Camping, ohne Kilometerangabe. Ich radle einen, zwei, drei Kilometer aus der hübschen Stadt hinaus. Beim vierten Kilometer wird es mir zu blöd, ich wende und fahre zurück zum Stadtzentrum zwischen Sprungschanze und Hafen. Dort ist am Wasser ein Rasenplätzchen, auf dem ich in der Abendsonne das Zelt aufstelle. Spaziergänger sehen mein Tun und rufen im Vorübergehen fröhlich «heihei» herüber. Das gesparte Geld investiere ich ins Nachtessen in einem guten Restaurant.
Selbstversuch zwei: Ich radle in die Stadt Zug, auf der Uferpromenade etwas weiter nach Nordwesten zum Zeltplatz, der aber Mitte Oktober geschlossen ist. Ich rolle zurück in den Stadtpark und stelle das Zelt, mit Seeblick, fünf Meter hinter der Promenade auf. Die Passanten sind etwas überrascht, doch sobald ich sie freundlich grüsse und ihnen ein Sugus schenke, entspannen sich ihre Mienen.
Selbstversuch drei: Ich campiere im Zentralpark von San Clemente an der Pazifikküste zwischen Los Angeles und San Diego in den USA. Dort ist, am Morgen nach dem Aufstehen, beim Kaffeezubereiten auf dem Gaskocher, nur eine einzige Kalamität zu vermelden, als nämlich eine grimmige Polizeipatrouille auftaucht, der Sheriff mich anbellt, ob ich lebensmüde sei und mir zum Verschwinden fünf Minuten Zeit gibt.
Juristische Nachforschung: Am liberalsten sind Norwegen und Schottland. Beide Länder haben die Freiheit des wilden Zeltens gesetzlich ausdrücklich festgeschrieben. Finnland und Schweden kennen keine ausdrückliche Erlaubnis, tolerieren wildes Zelten aber als Gewohnheitsrecht. Juristisch enger geht es in Dänemark und Deutschland zu und her, wo bloss ein Betretungsrecht gilt. Dort muss man also im Stehen auf den Sonnenaufgang warten. Na, dann gute Nacht!
Und siehe da: Das Schweizerische Zivilgesetzbuch sagt, dass Wald und Wiese für jedermann zugänglich sind, soweit damit keine übermässige Nutzung verbunden ist. Also bitte sehr: Wer die Kinderstube mitnimmt, darf wild zelten. Der vorauseilende Gehorsam kann zu Hause bleiben.

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