Gebremste E-Spassmobile

Seit Juni sind erleichterte Regelungen für neuartige elektrische Gefährte in Kraft – vor allem für sogenannte «Spassfahrzeuge». Doch nicht alle Gefährte werden davon profitieren, denn es gibt neu eine Typenprüfung.

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Peter Hummel
14.07.2015

In den vergangenen Jahren sind immer mehr Elektrofahrzeuge in Verkehr gesetzt worden, die nicht in bestehende Kategorien passen, etwa die selbstbalancierenden Stehroller (Segway). Der Bundesrat hat nun beschlossen, Segways weitgehend den «langsamen» E-Bikes (bis 25 km/h) gleichzustellen. Sie benötigten bisher eine Kleinmotorradnummer, neu reicht ein Mofa-Schild. Das bedeutet aber auch: Stehroller dürfen auch auf Velowegen fahren.
Wer die Ausführungsbestimmungen genau liest, stellt fest, dass es nicht nur neue Rechte, sondern auch neue Vorschriften gibt: Für Segways und Rikschas braucht es künftig auch einen Mofa-Fahrzeugausweis – wie bis jetzt schon für die schnellen E-Bikes und die E-Trottinetts. Fahrzeugausweise werden aber nur ausgestellt, wenn eine Typenprüfung des Fahrzeugs existiert. Ist diese nicht vorhanden, muss bei den kantonalen Stellen eine Einzelzulassung beantragt werden. Solche Bewilligungen werden für Exotenfahrzeuge wie Elektro-Skateboards nötig.
Martin Sailer in Unterwasser, der seit 2013 das Solowheel importiert und damit einer der Wegbereiter eines Trends ist, erwartet eine immer komplizierter werdende Situation: «Wenn man bedenkt, dass es weltweit rund 150 Kopien des Solowheels und 30 Kopien des Segways gibt, ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz immer mehr Klone vertrieben werden, die nicht typengeprüft sind. Da billige Kopien ein erhebliches Sicherheitsrisiko bergen können, sind Unfälle vorprogrammiert.»
Rechtlich ist die Lage allerdings klar: Ohne Typenprüfung und Nummernschild dürfen diese Geräte weder auf öffentlichen Strassen noch auf Trottoirs fahren, sondern nur auf privaten Are-alen. Die Trendsetter, die auf motorisierten Einrädern lässig herumkurven, fahren also gesetzeswidrig, solange es dafür keine Typenprüfung gibt. Dies im Gegensatz zu den motorlosen FäGs, den «fahrzeugähnlichen Geräten».
Vorgeschrieben ist neu auch, dass die zugelassenen Spassfahrzeuge Licht und Klingel brauchen. Wenn schon die Befestigung des Mofa-Schildes an einem Solowheel oder Hovertrax nicht ganz einfach ist, so gibt es für Klingel und Beleuchtung wohl nur eine mobile Lösung: Fingerklingel und Kopfleuchte. Auch die Helmpflicht ist geregelt: Sie gilt für Fahrzeuge, die schneller sind als 25 km/h.

Erst wenige Stehroller im Verkehr
Zwar ist die Zulassung nun geregelt, die Fahrzuge haben im Verkehr allerdings bis jetzt wenig Bedeutung: Vom Segway wurden in der Schweiz in den letzten sieben Jahren nur ein paar hundert Stück verkauft, vor allem zu touristischen Zwecken. Das mag am hohen Preis von rund 10000 Franken gelegen haben. Auf Online-Plattformen sind inzwischen aber Kopien für weniger als 2000 Franken zu haben. Dies könnte zusammen mit der Zulassung als Mofa (bisher: Kleinmotorrad) die Verbreitung fördern.
Andere Neuheiten wie das zweirädrige, aber lenkstangenlose Hovertrax dürften wohl nur auf Firmengeländen zum Einsatz kommen. Grössere Stückzahlen könnte dagegen Wim Ouboter von seinem nun lieferbaren E-Trottinett «E-micro one» absetzen, das dank seiner Kickelec-Steuerung (analog einem langsamen E-Bike) keine Mofa-Nummer benötigt.

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