«Es braucht eine Auslegeordnung»

Der Markt der E-Mountainbikes boomt. Auch in der Schweiz. Politiker und Naturschützerinnen fordern ein Gesetz gegen Mountainbikes mit Motorantrieb. Der Wanderwege-Verbands-Präsident Werner Luginbühl hat da seine Zweifel.

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Martin Platter
Sport, 18.09.2015

Der Basler CVP-Nationalrat Markus Lehmann hat am 19. Juni im Parlament eine Motion eingereicht. Darin fordert er den Bundesrat auf, «gesetzliche Vorschriften zu erlassen in Bezug auf die Zulassung sowie Benutzung von Wander- und alpinen Wanderwegen, aber auch Naturreservaten und Alpstrassen». Lehmann glaubt, dass durch E-Bikes in den Bergen Wild und Wanderer gestört werden und Unfälle zunehmen: «E-Bikes sind anspruchsvolle Geräte und nicht einfach zu handhaben.» Sein Nationalratskollege Jean-François Steiert (SP), Präsident von Pro Velo Schweiz, wiegelt ab. Er sagt: «Die Lösung liegt weder in einem allgemeinen Verbot noch in der kompletten Öffnung der Bergwege für E-Bikes.» Vielmehr sollte die Nutzung der Wege wo möglich getrennt werden. «Das wäre nicht finanzierbar», vermutet Ständerat Werner Luginbühl (BDP). Der Präsident des Wanderwege-Verbandes plädiert dafür, ruhig Blut zu bewahren. Es gelte zunächst, die Entwicklung abzuwarten.


Werner Luginbühl, fahren Sie Mountainbike und E-Bike?
Ich bin eher der Jogger, Wanderer und Skilangläufer. Daneben fahre ich Velo und Bike. Auf der Strasse bin ich schon ein E-Bike gefahren. Im Gelände jedoch nicht.

Welche Erfahrungen haben Sie als Wanderer mit Mountainbikern gemacht?
Ich erlebe die überwiegende Zahl der Biker als rücksichtsvoll. Die meisten sind sich bewusst, dass jeder Rüpel den Ruf der gesamten Gemeinschaft schädigt. Es sind ja tatsächlich Einzelfälle, die sich an keine Regeln halten – nicht nur im Bike-Bereich.

Treffen Sie viele E-Biker an?
Bis jetzt sind sie noch klar in der Unterzahl.

Dann ist Markus Lehmanns Motion einfach nur Wahlkampf?
Die Koexistenz von Wanderern und Bikern auf Wanderwegen ist seit Längerem ein Thema. Im Wahljahr sind die Sensibilitäten der Politiker gewiss etwas grösser. Ob jedoch in diesem Kontext bald E-Bikes im Speziellen ein Thema sein werden, muss sich noch weisen. Bisher bot die Koexistenz-Regelung genügend Spielraum.

Ein generelles Verbot würde auch unmotorisierte Biker betreffen, da die schwächeren E-Bikes rechtlich dem Velo gleichgestellt sind. Wären generelle Verbote überhaupt durchsetzbar?
Sie wären nur schwer durchsetzbar. Verbote würden zudem das Verhältnis zwischen Wanderern und Bikern radikal verschlechtern. Auch tolerante Wanderer würden wohl nicht mehr akzeptieren, wenn sich Biker permanent über die Verbote hinwegsetzten. Denunziantentum würde sich etablieren.

Welche Auswirkungen hat in diesem Kontext das immer mehr in Mode kommende Postauto- und Bahnen-Biking?
Auch da habe ich bis heute keine konkreten Hinweise auf eine Verschärfung der Nutzerkonflikte. Man weiss aber von Gemeinden, die bezüglich Unterhalt der Wanderwege langsam an ihre Grenzen stossen. Dieser Trend könnte der Einschränkung des Bikens generell Vorschub leisten.

Wie sehen Ihre Lösungsansätze aus?
Bevor man gesetzgeberisch tätig wird, braucht es eine Auslegeordnung. Man hört immer wieder von Konflikten. Aber es ist nicht so, dass durch E-MTB eine deutliche Erhöhung der Fallzahlen zu registrieren ist. Doch ein gravierender Vorfall, auf den die Medien landesweit anspringen, und das Traktandum rückt auf die politische Agenda.

Was halten Sie vom Vorschlag, an die Vernunft und Eigenverantwortung der Biker zu appellieren, freiwillig auf bestimmte Wege zu verzichten?
Als liberal denkender Mensch finde ich, dass Eigenverantwortung ein guter Lösungsansatz ist. Allerdings stösst er an Grenzen, wo die Menge zu gross ist. Damit sind nicht nur gut frequentierte Bergwege gemeint. Kürzlich war ich wandern am Bodensee, auf einer Route, die auch bei Velofahrern sehr beliebt ist. Die Masse war so gross, dass man an bestimmten Stellen künftig um eine Entflechtung nicht herumkommen wird. Sonst gibt es Staus wie bei hohem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn. In den Bergen erachte ich die anspruchsvollen Routen in höheren Lagen als problematisch, wenn sie von Bikern befahren werden. Dort ist der Untergrund nicht selten weich, die Wege sind sehr eng und auch steil. Auf dem ordentlichen Wanderwegnetz dagegen sehe ich keine Probleme, wenn sich alle Beteiligten korrekt verhalten.

Welche Chancen hat Lehmanns Motion?
Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat nicht schnurstracks zur Gesetzesänderung schreiten wird.

Wie geht es nun weiter?
Der Bundesrat beantwortet die Motion und empfiehlt Annahme oder Ablehnung. Bei einer Ablehnung durch den Nationalrat ist die Sache erledigt. Bei einer Annahme kommt sie in den Ständerat und dort vorher wohl in die Verkehrskommission.

Wie lange dauert das?
Das ist schwer zu beantworten, da es nicht klar geregelt ist. Es kann Jahre dauern.

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