Das Ende der Vignette

Der Bundesrat hat die revidierte Verkehrsversicherungsverordnung auf Anfang 2012 in Kraft gesetzt. Damit wird wirksam, was vor drei Jahren begonnen hat: Die Velo­vignette ist abgeschafft.

Christoph Merkli, Autor
17.11.2011

Die mit der Velovignette 2011 abgeschlossene Haftpflichtversicherung bleibt zwar noch bis Ende Mai 2012 gültig, für Velos, die ab dem 1. Januar in Verkehr gesetzt werden, braucht es aber schon keinen Kleber mehr.

Die meisten Sachversicherer haben in den letzten Wochen signalisiert, dass ihre Haftpflichtversicherungen ab diesem Datum auch Forderungen von Opfern aus Velounfällen einschliessen werden – ohne Prämienerhöhung. Darunter ist auch die Gesellschaft Sympany, die mit Pro Velo eine Kollektivversicherung abgeschlossen hat. Hier profitieren Mitglieder schweizweit von einem Rabatt von bis zu 15 Prozent auf die Prämie, sofern sie auch die Heilungskosten bei Sympany versichert haben.

Für die Mehrzahl der Velofahrenden dürfte sich die Frage nach der Versicherung erledigt haben. Diejenigen zehn Prozent der Bevölkerung, die gemäss Auskunft des Bundes über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen, müssen sich hingegen überlegen, eine solche abzuschliessen. Reine Velohaftpflichtversicherungen dürften kaum auf den Markt kommen, hingegen Kombiangebote mit weiteren Dienstleistungen wie Diebstahlversicherung und Veloregister (siehe Bericht in vj 4/11).

Bei den E-Bikes wird durch die Abschaffung der Vignette der Unterschied zwischen «langsamen» und «schnellen» Fahrzeugen grösser: Die langsamen E-Bikes bis zu einer Leistung von 0,25 kW und einer Tretunterstützung bis 25 km/h sind Velos gleichgestellt, für sie braucht es keine spezielle Versicherung. Unverändert bleiben die Bestimmungen für Motorfahrräder (Mofas) und damit auch für E-Bikes mit höherer Leistung oder Tretunterstützung über 25 km/h hinaus. Hier muss nach wie vor jährlich der Versicherungsnachweis auf die gelbe Plakette geklebt werden. n

Weitere Infos:
www.pro-velo.ch/de/mitgliedschaft/
 

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